Für Sie suchen wir geeignete Stellplätze für Tinyhäuser. Gleichzeitig sind wir natürlich auch für Tipps dankbar, wenn Sie uns mitteilen, welche Gemeinde bzw. Stadt entsprechende Flächen zur Verfügung stellen könnte.
Lage: Internetseite Ansprechpartner:
Fichtelgebirge tinyhousevillage.de Stefanie Beck und Philipp Sanders
Zum Schluss kurze Info zum Baurecht.
Hinweise zum Baurecht:
Auch wenn Sie kleine Gebäude als dauerhafte Aufenthaltsräumlichkeit nutzen möchten, sind diese in Deutschland vom Grundsatz her, ersteinmal genehmigungspflichtig. Ausnahmen soll es geben bei Rauminhalten (Kubatur) bis 45 Kubikmetern.
Sie haben die besten Aussichten für eine fundierte ordnungsgemässe Ganzjahresnutzung auf Flächen, welche im Bebauungsplan als Mischgebiet für Wohn- und Gartengrundstücke ausgewiesen sind. Möglicherweise muss eine Anfrage auf Umnutzung gestellt werden.
Freizeitgrundstücke, Feriengrundstücke, Campingplätze können als Gelegenheit zum naturnahen Wohnen dienen, sollten aber auf Ihre Nutzbarkeit geprüft werden, da auch die Definition nicht immer eindeutig ist.
Wenn Sie nicht eine Stellplatzmöglichkeit z.B. auf einem Reiterhof, einem Bauernhof oder einem bestehenden Tinydorf finden, werden Sie eine Baugenehmigung, einen Energiepass oder eine Stellplatzgenehmigung benötigen.
Oft werden Sie also um einen Bauantrag nicht herumkommen, den Sie i.d.R. bei der Gemeinde einreichen müssen.
Unser Tinyhouse Diogenes-living at home, ist von einem Architekten auf die Statik hin überprüft und verfügt über eine Wärmebedarfsberechnung ENEV, so dass einem Bauantrag -wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen – nichts im Wege steht. Da unser „Haus“ auch auf einer Pritsche steht und abnehmbar ist, gilt es rechtlich als Ladung, so lange nicht dauerhaft darin gewohnt wird. Scheint aber ehrlicherweise rechtlich eine Grauzone zu sein.